Restwertermittlung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall unrepariert veräußern –
dann ist die Ermittlung des Restwertes im örtlichen, seriösen Handel erforderlich und sinnvoll. Zur Prüfung der Plausibilität der Angebote können Restwertbörsen im Internet ergänzend herangezogen
werden, die von vielen Versicherern akzeptiert werden.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern weiter:
(0511) 5685258
