CAR - ENGINEERING - COMPANY KfZ-Ingeneurbüro - AGCA

Kaskogutachten

Die Erstellung eines Kfz Gutachtens im Kaskoschadenfall ist erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde.

 

Die im Kfz Kaskoschadenfall zugrunde liegenden vertraglichen Ansprüche unterscheiden sich von den rechtlichen Ansprüchen im Kfz Haftpflichtschadenfall. Im Kaskofall gestaltet der Versicherer mit Hilfe der AKB die Vertragsbedingungen. Hierbei ist es wichtig, das Sie als Auftraggeber vor dem Beauftragung eines Gutachters informiert werden.

 

Nach Absprache mit Ihrer Versicherung können aber die follgenden Schadensarten auch durch einen freien Sachverständiger begutachtet werden.

 

  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Glasbruchschaden
  • Marderschaden
  • Wildschaden
  • Sturmschaden
  • Brandschaden
  • Diebstahlschaden

 

 

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