Haftpflichtgutachten
Der häufigste Grund für die Beauftragung eines Kfz Sachverständigen sind Schäden am Fahrzeug nach Verkehrsunfällen. Bei fremdverschuldeten Unfällen hat der Geschädigte, solange es sich nicht um
einen Bagatellschaden (Schadenhöhe bis ca. € 1.000,00) handelt, das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl einzuschalten.
Dadurch ist gewährleistet, dass Schadenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall etc. von einem unabhängigen Sachverständigen ohne Weisung der Versicherung festgesetzt
werden.
Die Sachverständigenkosten sind im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern weiter:
(0511) 5685258
