CAR - ENGINEERING - COMPANY KfZ-Ingeneurbüro - AGCA

Haftpflichtgutachten

Der häufigste Grund für die Beauftragung eines Kfz Sachverständigen sind Schäden am Fahrzeug nach Verkehrsunfällen. Bei fremdverschuldeten Unfällen hat der Geschädigte, solange es sich nicht um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe bis ca. € 1.000,00) handelt, das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl einzuschalten.

Dadurch ist gewährleistet, dass Schadenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall etc. von einem unabhängigen Sachverständigen ohne Weisung der Versicherung festgesetzt werden.
Die Sachverständigenkosten sind im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

 


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